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   BVerwG, 16.12.1960 - VII C 95.60   

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BVerwG, 16.12.1960 - VII C 95.60 (https://dejure.org/1960,1436)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1960 - VII C 95.60 (https://dejure.org/1960,1436)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1960 - VII C 95.60 (https://dejure.org/1960,1436)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrages auf Mietherabsetzung durch die Preisbehörde - Geltung der Preisstoppverordnung für Mieträume - Überschreitung des zulässigen Mietzinses um mehr als zehn Prozent

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1960 - VII C 95.60
    Wie in der zuvor genannten Entscheidung näher dargelegt worden ist, hat der Mieter, sofern die in § 2 Abs. 1 BMG vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen, trotz der mißverständlichen Fassung dieser Bestimmung als einer "Kann"-Vorschrift einen Rechtsanspruch darauf, daß die vereinbarte Miete von der Preisbehörde bis auf die nach den bisherigen Vorschriften preisrechtlich zulässige Miete herabgesetzt wird, und bestimmt sich die Höhe dieser preisrechtlich zulässigen Miete für die hier in Betracht kommenden Wohnräume nach den §§ 1 bis 3 der VO PR Nr. 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts vom 29. November 1951 (BGBl. I S. 920) - VO PR 71/51 -, gegen deren Rechtsgültigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 49; 5, 122) und nunmehr auch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 274) Bedenken nicht mehr erhoben werden können.
  • BVerwG, 31.01.1956 - V C 34.55

    Verwaltungsgerichtliche Anfechtung einer Mietpreisfestsetzung durch den Mieter -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1960 - VII C 95.60
    Damit sollte der in § 1 Abs. 1 des Gesetzes ausgesprochene Grundsatz, daß die Miete in der Höhe der letzten Vereinbarung vor dem 1. Januar 1955 als sanktioniert gilt, zum Schutze des Mieters in der Weise eingeschränkt werden, daß ihm im Falle einer mehr als 10 v.H. betragenden Überhöhung der Miete die Möglichkeit eröffnet wurde, binnen einer begrenzten Frist eine Herabsetzung der vereinbarten Miete auf das nach den bisherigen Vorschriften zulässige Maß zu beantragen (vgl. hierzu die Begründung zu § 2 des Entwurfs zum Ersten Bundesmietengesetz - Nr. 1110 der Drucksachen des Deutschen Bundestags - 2. Wahlperiode 1953 - S. 40 und die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 31. Januar 1956 - BVerwGE 3, 121).
  • BVerwG, 19.06.1957 - V C 23.55
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1960 - VII C 95.60
    Wie in der zuvor genannten Entscheidung näher dargelegt worden ist, hat der Mieter, sofern die in § 2 Abs. 1 BMG vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen, trotz der mißverständlichen Fassung dieser Bestimmung als einer "Kann"-Vorschrift einen Rechtsanspruch darauf, daß die vereinbarte Miete von der Preisbehörde bis auf die nach den bisherigen Vorschriften preisrechtlich zulässige Miete herabgesetzt wird, und bestimmt sich die Höhe dieser preisrechtlich zulässigen Miete für die hier in Betracht kommenden Wohnräume nach den §§ 1 bis 3 der VO PR Nr. 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts vom 29. November 1951 (BGBl. I S. 920) - VO PR 71/51 -, gegen deren Rechtsgültigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 49; 5, 122) und nunmehr auch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 274) Bedenken nicht mehr erhoben werden können.
  • BVerwG, 14.12.1955 - V C 27.55
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1960 - VII C 95.60
    Wie in der zuvor genannten Entscheidung näher dargelegt worden ist, hat der Mieter, sofern die in § 2 Abs. 1 BMG vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen, trotz der mißverständlichen Fassung dieser Bestimmung als einer "Kann"-Vorschrift einen Rechtsanspruch darauf, daß die vereinbarte Miete von der Preisbehörde bis auf die nach den bisherigen Vorschriften preisrechtlich zulässige Miete herabgesetzt wird, und bestimmt sich die Höhe dieser preisrechtlich zulässigen Miete für die hier in Betracht kommenden Wohnräume nach den §§ 1 bis 3 der VO PR Nr. 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts vom 29. November 1951 (BGBl. I S. 920) - VO PR 71/51 -, gegen deren Rechtsgültigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 49; 5, 122) und nunmehr auch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 274) Bedenken nicht mehr erhoben werden können.
  • BVerwG, 20.05.1960 - VII C 220.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1960 - VII C 95.60
    Diese Beurteilung, die sich auch mit der vom Berufungsgericht erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1954 (NJW 1954 S. 1601) deckt, ist jedoch nur auf die Regelung der Preisstopverordnung abgestellt und kann - wie der erkennende Senat bereits in einer Entscheidung vom 20. Mai 1960 - BVerwG VII C 220.57 - ausgesprochen hat - nur so lange Geltung beanspruchen, als eine abweichende Regelung nicht getroffen wurde.
  • BGH, 05.07.1954 - VI ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1960 - VII C 95.60
    Diese Beurteilung, die sich auch mit der vom Berufungsgericht erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1954 (NJW 1954 S. 1601) deckt, ist jedoch nur auf die Regelung der Preisstopverordnung abgestellt und kann - wie der erkennende Senat bereits in einer Entscheidung vom 20. Mai 1960 - BVerwG VII C 220.57 - ausgesprochen hat - nur so lange Geltung beanspruchen, als eine abweichende Regelung nicht getroffen wurde.
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